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Zum Neuhus am Rain, Schönenberg

Neuhus Schönenberg um 1900

Die Entwicklung des bäuerlichen Erbes

Die ursprüngliche ländlich bäuerliche Bodenleihe hatte ab dem Frühmittelalter (6.-10. Jh.) in der Grundherrschaft neue Formen entwickelt. Adelige und geistliche Grundherren überliessen einen Teil ihres Bodens , Grundstücke und ganze Höfe, anderen in Hand- und Schupflehen oder Leiblehen auf Lebenszeit zur Bewirtschaftung. Ab Ende des 13. Jh. setzte sich eine neue Leiheform, die Erbleihe durch, Kraft der ein Bauer, ob Freier oder Leibeigen, den Leihehof seinen Nachkommen vererben konnte. Sie wurde noch im 16. Jh. zur wichtigsten Leiheform, verdrängte aber die kurzfristigen nicht völlig.

Der Leihenehmer übernahm vom Grundherrn ein Einzelgrundstück zu voller Nutzung. Leiheform, Laufzeit, Zins und Zinstermin, Zustand des Leihegutes bei Rückgabe wurden nach örtlichem Brauch und in persönlicher Absprache festgelegt. Über den Zins an Geld und Naturalien (Ackerfrüchte, Wein, Fleisch, Eier, Holz, Tuch usw.) partizipierte der Grundherr am Hofertrag, über Frondienste an der Mannsleistung. Zinsnachlässe galten bei Missernten, Naturkatastrophen und Krieg. Das pachtähnliche Zinslehen fiel nach Ablauf der vereinbarten Zeit an den Grundherrn zurück, der frei war, es selbst zu bewirtschaften oder neu zu verleihen. Oft aber blieben kurzfristige Hoflehen bei wiederholter Übertragung dem Bauern bis ans Lebensende.

Ein neues Element kam mit dem Erblehen (kurz auch Erbe) auf: Vererbbarkeit förderte den sorgfältigen Umgang des Bauern mit dem Leihegut, über das er nun volle Sachherrschaft ausübte. Nach der allgemeinen Abmachung war der einmal vereinbarte Jahreszins zwar nicht ablösbar, aber auch nicht steigerbar. Die durch Arbeit und Investition erzielte Wertvermehrung kam als Mehrwert dem Bauern zu. Aus dem Mehrwert entstand der Verkehrswert, der sich am Zustand, an Erträgen und Zinsbelastung des Hofs bemass. In der Praxis kaufte der Bauer den Hof, d.h. dessen Mehrwert, vom Vorgänger. Er leistete dann dem Grundherrn den Leheneid, ein Treue- und Sorgfaltsversprechen, und empfing von ihm den Hof zu Erblehen.

Die ursprünglich grundsätzlich verbotene Teilung, Tausch, Verkauf, Verpfändung oder Belastung liess sich bei Erblehen nicht mehr durchsetzen: Schon im Spätmittelalter (1250-1500) belasteten Natural- und Geldzinse die Höfe und ab dem 16. Jh. immer mehr für Bodenkredite (Gült). Hofteilungen mussten ursprünglich vom Lehengeber bewilligt werden, doch schon im 17. Jh. war in den Ackerbaudörfern Realteilung unter Erben die Regel. Grundstücke wurden zunehmend frei verkauft, gekauft, getauscht, verpfändet und belastet. Die Bauern behandelten Leihegut wie Eigentum. Der Bauer war praktisch zum Eigentümer, der Lehenherr zum Bezüger geworden. Insgesamt bewirkte die Erbleihe eine Besitzverschiebung zugunsten der Bauern. Die Helvetik schaffte die Feudallasten 1798 ab und erklärte Bodenzinse für ablösbar (1867 generell gelöscht). Der Lehenbauer war damit auch offiziell Eigentümer seines Hofes.

Bei Bauernlehen liess sich lehenrechtlich eigentlich nur der Mehrwert, nicht aber der Hof teilen. Das verbreitete Jüngstenerbrecht (Minorat) der Einzelhöfe diente der Bewahrung einer wirtschaftlichen Hofgrösse, das vor allem im Adel und ab dem 16. Jh. im Patriziat praktizierte Ältestenerbrecht (Majorat) der Herrschafts- und Vermögenserhaltung. Im Weiler- und Einzelhofgebiet der Nordostschweiz hielt sich das Alleinerbrecht eines Sohnes am ungeteilten Hof, mehrheitlich als Minorat; Geschwister wurden nach der tiefen amtlichen Schätzung ausgesteuert. Als Vorauserbe für Töchter galt das Brautfuder (Zürich). Im Dorfgebiet waren Erbengemeinschaften im 16. Jh. zwar häufig, doch selten von langer Dauer. Dafür verbreitete sich die Realteilung unter Erben, bis sie schliesslich die Regel war und was, wie in meinem Fall, schliesslich zum Verkauf des Bodens durch meine Vorfahren zwecks Kapitalisierung zur Auszahlung der Erben führte (Hof im Herner in Horgen).

Pfister am Rain Pfister Neuhus am Rain
Caspar Pfister (1832-1905) am Rain  Hans Heinrich Pfister (1861-1909)

 

  

Das Neuhus (Neuhaus) am Rain
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Neuhus (Neuhaus) vor 1909 Neuhus (Neuhaus) nach 1909

1909 verstarb der Hofbauer Hans Heinrich Pfister im Alter von erst 48 Jahren und 9 Monaten. Der Hof wurde verpachtet. Die beiden Kinder Kaspar und Meta kamen unter die Vormundschaft ihres Onkels Arnold Pfister. Dieser hatte den nachbarlichen Hof am Rain verkauft und war nun Krämer in Wädenswil zur Hamburg (den Lebensmittelladen habe er vom Einwohnerverein übernommen) bevor er dann noch Rebbauer zu Sommerau in Herrliberg wurde. Kaspar absolvierte eine landwirtschaftliche Ausbildung auf dem Hof von Rudolf Treichler in Samstagern. Die Tochter Meta fand zusammen mit der Mutter Unterkunft bei deren Bruder Konrad Rusterholz-Höhn, geb. 1874 auf dem Hof zur Buechen in Schönenberg.

zur Buechen (Buchen) SchönenbergKonrad Rusterholz-Kleiner, geb. 1833
Hof zur Buechen und Landwirt Konrad Rusterholz-Kleiner, geb. 1833

Wappen Rusterholz
Familien-Name Rusterholz
Entstehung und Bedeutung:

Der Familienname Rusterholz sei abgeleitet vom umgangssprachlichen "Ruëschtere" für eine seltene Ulmenart, Ruësterholz [oder auch Riesterholz], dem Wagner-Holz, woraus ein Pflug-Sterz gemacht wurde. Der Name entstand demnach vermutlich aus einer Tätigkeit, nämlich jener einer Baumschule.

Zeugnis Rudolf Treichler Vormund Arnold Pfister

Mit Mai 1914 übernahm Kaspar Pfister das väterliche Neuhus als Heimwesen zu Eigentum und Bewerbung auf eigene Rechnung, worauf die ganze Familie, also Mutter und Schwester, wieder dort einzog. 1918 verkaufte er den Hof an die Familie Lardi und erwarb für 78'000 Franken von seiner Tante Seline, Witwe von Landwirt Walter Heinrich Höhn, den Hof im Herner in Horgen.

Kassabuch 1914 vom Neuhus am Rain
Auszug Kassabuch 1914 vom Neuhus am Rain
geführt von der Mutter Bertha Barbara Rusterholz

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Meta und Erwin Rykart-PfisterMeta Emma Pfister, geb. 1903, kam nach Abschluss der Sekundarschule nach Arosa und arbeitete dort in der Konditorei Simmen an der Kasse. Bereits in Arosa lebte ihre Cousine Martha Emma Pfister, das einzige Kind von Arnold Pfister und Emma Rusterholz. Diese war nach der Schulausbildung in die Saison-Hotellerie geschickt worden, wurde lungenkrank und kam deshalb nach Arosa wo sie den Postbeamten Richard Max Keller heiratete. Die beiden besassen in Arosa mehrere Häuser, deren Wohnungen vorwiegend an Kurgäste vermietet wurden. Das Paar bekam trotz bester Absicht keine Kinder. Nachdem einst Hanna Pfister, Tochter von Kaspar Pfister im Herner Horgen bei Kellers in Arosa in den Ferien war, habe Marthas Vater Arnold Pfister seinen Neffen und ehemaliges Mündel Kaspar angefragt, ob er nicht seine Tochter Hanna weggeben würde, weil seine Tochter Martha an dieser Gefallen gefunden hätte. Es habe die Mutter sehr getroffen und Arnold habe nie mehr im Herner in Horgen vorbeikommen dürfen. Richard Keller starb am 31.1.1958, Martha am 19.11.1977 in Brugg. Sie hinterliess ihren Verwandten ein Reinvermögen von 928'551 Franken zur Verteilung. Nach Arosa arbeitete Meta in Zürich bei der Konditorei Künzli am Bahnhofplatz. Sie heiratet den Witwer Erwin Rykart, welcher aus 1. Ehe mit Elisabeth Schmid aus Aarau eine Tochter Elisabeth hatte, welche später Nussbaum-Rykart in Reinach hiess. Erwin war Zimmermann und arbeitete in der Zimmerei Krämer in Niederglatt. In Effingen erwarb die Familie Rykart-Pfister eine Sägerei, Zimmerei und Schreinerei, vormals Schwarz an der Dorfstr. 28. Ihr einziges Kind, Max Erwin Rykart, heiratete Margot Korrodi aus Küsnacht und blieb ohne Nachkommen.