Geist im modernen Weltbild


Notwehr

Die Tötung von Menschen

Zum unbelasteten Verständnis der Zusammenhänge sei hier ein Ereignis aus einem anderen Kulturkreis erwähnt: Anlässlich von Studentenunruhen 1989 in China hat der dortige Repräsentant der Führung damals die Absicht an die Bevölkerung erklärt, zum Wohlergehen von einer Milliarde Chinesen werde er notfalls eine Million junge Studenten töten lassen. In Peking fuhren ein paar Tage später auf dem Platz des Himmlischen Friedens die Panzerfahrzeuge in die Menschenmenge, was einer unbekannten Zahl von jungen Menschen das Leben kostete.

Im westlichen Denkvermögen ist dieser Sachverhalt zwar mangels vergleichbarer Grössenordnungen nicht vollständig erfassbar, doch gibt die Androhung der vorsätzlichen Tötung von einer Million Mitmenschen aus der eigenen Gemeinschaft einen Hinweis darauf, wie grundsätzlich unterschiedlich die Bedeutung des einzelnen Menschen in den verschiedenen Kulturen sein kann. Da der Tötung im vorstehenden Fall eine Warnung vorausging, handelt es sich bei den Toten um freiwillige Menschenopfer; die Notwehr erfolgte durch die Gemeinschaft, wenn auch für westliches Verständnis lediglich ideologisch begründet.

Im Westen herrscht allerdings ein starker Aberglaube vor, wonach Humanität und Menschenrecht keine Ideologie sei, sondern existenzielle Grundlage zwischenmenschlicher Beziehung, also nicht bloss Norm der Vereinbarungen von Organisationen. Eine solch zwar schöngeistige Meinung ist trotzdem haltlos und verleitet längerfristig zur falschen Annahme, Harmonie und Friede wären sinnvolle Ziele eines realisierbaren Zustandes.

Die Kompetenz einer menschlichen Gemeinschaft zur Tötung in Notwehr besteht in der gesicherten Erkenntnis, dass der einzelne Mensch wie alle Primaten nur im Verband lebensfähig ist. Der Individualismus hat sich daher grundsätzlich auf der Basis von kooperativem Verhalten zwischen Menschen zu bewegen. Diese Grundlage darf auf gar keinen Fall zur theoretischen Rechtfertigung von Moral missbraucht werden.

Die Sippschaft selber hat immer Vorrang und nicht etwa Organisationsformen wie Staat oder andere Verbundschaften der Familien oder sich fremder Menschen. Organisationsformen von Menschen für Menschen dürfen nur und ausschliesslich die Aufgabe haben, das Gedeihen der Sippschaften zu sichern. Zu dieser Pflicht zählt neben dem vornehmen Schutz der Persönlichkeit und deren durch eine spezielle Leistung geschaffenen Eigentums insbesondere auch die Abtötung von entartetem Egoismus durch die Gewährleistung der Notwehr.

Sobald die angeborene Integration eines Individuums als Verkörperung des Egoismus innerhalb von Familien als Basis von kooperativem Verhalten nicht mehr durchgeführt werden kann und andererseits die Organe eines staatlichen Gewaltmonopols aus zum Beispiel religiösen Gründen die Tötung von Mördern unterlässt, wird dadurch sowohl dem Tod wie auch dem Leben der Sinn genommen.

Der Tod ist nie eine Strafe, man kann lediglich zwischen freiwilligem und unfreiwilligem Menschenopfer unterscheiden.

Das mit der vorsätzlichen Tötung durch die Gemeinschaft erzwungene unfreiwillige Menschenopfer von zum Beispiel gemeingefährlichen Verbrechern zu Gunsten der weiteren Entwicklung ist dem freiwilligen Opfertod gleichzusetzen, wie ihn alle Menschen sterben müssen. Man kann sich einfach über die Zusammenhange im Klaren sein, unabhängig aller möglicher schönerer Theorie: Der Gewalt als Resultat von entartetem Egoismus in der Familie muss zwingend mit der Gewalt der Sippschaft begegnet werden, dem erzwungenen Menschenopfer durch Verlust von Privilegien bis hin zur Tötung.

Dabei entsteht kein Widerspruch zu Anliegen von Erziehung und Nacherziehung, das ist etwas völlig anderes. Es macht keinen Sinn, wenn sich die Sippen durch den Staat selber belasten mit einer so genannten Bestrafung von Gliedern der Gesellschaft, sei es durch den aufwendigen Betrieb von Zuchthäusern und der Verkrüppelung mittels Körperstrafen.

Für die verschiedenen Stufen der Notwehr gelten auch jeweils unterschiedliche Zusammenhänge. So hat bereits der einzelne Mensch eine Kompetenz zur Tötung in der direkten Abwehr von Angriffen auf seine Person oder seine Familie. Darin enthalten ist auch die Sühne von bereits erfolgten Angriffen, wie sie als Blutrache teilweise noch bekannt ist.

Zu den wichtigen Errungenschaften der Vergangenheit gehört, keine fremden Richter anzuerkennen. Es müssen die betroffenen Familien sein, die entscheiden. Die Verantwortung für die Entscheidung kann nicht delegiert werden. Eine stellvertretende Gerichtsbarkeit, wie sie heute aus religiösen und politischen Gründen geduldet wird, ist eine gefährliche kulturelle Fehlentwicklung, die im Einzelfall ein nicht tolerierbares Verbrechen an der Menschheit darstellen kann.

So gibt es einfach kein Argument, warum beispielsweise ein Mann, der aus sexuellen Motiven eine zufällige Frau oder gar ein Kind quält und tötet, nicht auch getötet werden soll, im Gegenteil, er muss sterben, damit der Ausgleich in den Ebenen stattfinden kann. Der Vollzug soll freiwillig als Selbsttötung erfolgen, indem die Höchststrafe für abscheuliche Verbrechen mit endgültig lebenslänglicher Einzelhaft ausgeglichen wird ohne Möglichkeit einer Begnadigung (ausser die einer Revision) und die für den Suizid notwendigen Mittel in der Zelle vorhanden sind. Es stehen hier nicht Rache oder Strafe zwecks schöngeistiger religiös-politischer Betrachtungen zur Diskussion, sondern es geht um die Trinität des Menschseins im Gesamten.

Wenn, mit Einbezug einer zeitlosen Gegenwart, die Menschen die Schreie der Toten durch ihre Richterurteile nicht zum Verstummen bringen, werden sie selber daran gerichtet durch die Sinn- und Nutzlosigkeit ihres Tuns.